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Fr, 25. September 2020

Gewollt ist halt nicht gekonnt!

Offensichtlich unter dem Motto „Verhindert das Bauen“ hat die Verwaltung dem Hauptausschuss am vergangenen Montag eine Entscheidung zur Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes für zwei Grundstücke im Baugebiet „Hinter den Gärten“ in Tiengen vorgelegt. Dieses Baugebiet hätte jetzt endlich erschlossen und bebaut werden können. Aber dazu wird es nun in absehbarer Zeit nicht kommen. Stattdessen wird der Gang zu den Gerichten, denn der Unternehmer, der die beiden Grundstücke kaufen wollte, hat rechtliche Schritte angekündigt, zu weiteren Zeitverzögerungen führen. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich in den nächsten Monaten, wenn nicht gar Jahren nichts tun wird. Viele dieser Grundstücke wurden bereits in den letzten Jahren verkauft, ohne dass die Stadt tätig wurde. Jetzt, auf der Zielgerade, sollen zwei dieser Grundstücke dem Markt entzogen und später in Erbpacht vergeben werden. Eine Gesamtstrategie in Sachen aktive Liegenschaftspolitik gibt es nicht. Mal hier, mal da, ohne Plan, solange das Geld eben reicht, oder besser gesagt: Der Kreditrahmen noch nicht völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Die Entscheidung, das Vorkaufsrecht auszuüben, erinnert mehr an Neiddebatten, als an kluge und weitsichtige Politik. Wie anders ist es zu erklären, dass die Stadt ein weiteres Grundstück im Rahmen des Vorkaufsrechtes in der Wiehre erwirbt, um zu verhindern, dass ein Familienmitglied dieses Grundstück von einer GmbH erwirbt, die ebenfalls der Familie gehört. In der Lage wird bei diesen Grundstückspreisen sicherlich kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Die Betroffenen jedoch, sowohl die in Tiengen als auch die in der Wiehre werden nachhaltig verprellt, ohne dass die Stadt ein Wohnungsproblem gelöst hätte. Das nennt man Symbolpolitik ohne Konzept und Nachhaltigkeit.

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