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Mi, 06. April 2022

Aussetzung der Anwohner- parkgebührenerhöhung

Aussetzungsantrag Anwohnerparkgebührenerhöhung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 25. März 2022 in der im Betreff genannten
Angelegenheit. Sie schreiben, dass die erneute Aufsetzung des Tagesordnungspunktes aus
Rechtsgründen (6-Monantsperrfrist) nicht möglich ist.

Richtig ist, dass dies, soweit es sich um den Anspruch auf Aufsetzung durch eine
Fraktion handelt. Insoweit besteht die von Ihnen benannte, aber auch uns bekannte
Sperrfrist.

Dennoch kann ein Tagesordnungspunkt auch innerhalb dieser Frist von Ihnen aufgesetzt werden. Insoweit verweisen wir auf die eindeutigen Ausführungen in der
einschlägigen Kommentierung:

„Weiterhin wichtig zu beachten ist, dass der Bürgermeister ferner durch solche Anträge nicht verpflichtet wird, wenn der Gemeinderat den gleichen
Gegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits beraten hat. Für den Bürgermeister gilt diese Sperrfrist nicht. Er ist „Herr der Tagesordnung“.
Der Bürgermeister kann gleichwohl Anträgen, die vor Ablauf der Sechsmonatsfrist gestellt werden, entsprechen, er muss es aber nicht!
Entspricht der Bürgermeister Anträgen, die z. B. die Sechs-Monats-Sperrfrist nicht beachten, so macht er einen solchen Antrag zu seiner eigenen Sache,
denn die Tagesordnungskompetenz des Bürgermeisters bleibt auch insoweit uneingeschränkt erhalten.“

Genau dieser Intention entsprach unser Antrag, da sich

- sowohl erhebliche technische (EDV) Probleme bei der Umsetzung des GR Beschlusses,

- massive Widerstände in der Bevölkerung,

- aber vor allem auch die hohe Wahrscheinlichkeit der Änderung des getroffenen GR-Beschlusses nach Ablauf der Sperrfrist gezeigt haben.

Wie Sie unserem Antrag entnehmen konnten, ging es unserer Fraktion um die „Aussetzung“ des Beschlusses, um insoweit die Möglichkeit einer grundlegenden
„Neuüberlegung“ und „Neuentscheidung“ zu eröffnen.

Der Beschluss zum Anwohnerparken führt zu einer extremen Polarisierung in der Bevölkerung, Auf die aktuelle politische Situation, die zu einer zusätzlichen finanziellen
Belastung führt, hatten wir verwiesen.

Wir nehmen Ihre Entscheidung zur Kenntnis, regen aber dennoch ein Überdenken an, zumal nun bereits eine Klage gegen die Gebührenhöhe usw. eingereicht wurde. Ein
unüberschaubarer Verwaltungsaufwand für einen absehbar geringen Zeitraum der Gültigkeit der jetzigen Beschlusslage, halten wir für vermeidbar und nicht sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

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