Mi, 15. Juni 2022
hier: Interfraktioneller Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde mit denkbar knapper Mehrheit von einer Stimme die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren mit der Drucksache G-21/240 beschlossen.
Allerdings wurde bei dieser Beschlussfassung schlichtweg vergessen, die motorisiertenZweiräder bzw. ihren geringeren Platzbedarf in der Berechnung der Gebührenhöhe zu
berücksichtigen (vgl. auch den Bericht der Badischen Zeitung vom 19.05.).
Auch das öffentliche Interesse an dieser kontroversen und, wie sich nun herausstellte, auch mangelhaften Entscheidung scheint nicht nachzulassen: So haben unsere Fraktionen in denletzten Monaten zahlreiche Zuschriften und Reaktionen von Anwohner_innen, aber auch Fahrer_innen von motorisierten Zweirädern erhalten. Und auch die Bürgervereine sowie die
Gewerbetreibenden in der Freiburger Innenstadt werden nicht müde, Ihre Unzufriedenheit über die neue Gebühr in Briefen und Gesprächen zum Ausdruck zu bringen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung mit der Beschlussvorlage G-20/240 vom 07.12.2020 eine grundsätzliche räumliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung einbrachte - allerdings in
einer Zeit, in der die Gebühr für den Parkausweis noch 30 Euro pro Jahr betrug. Obwohl sich mit der Erhöhung der Gebühren die Voraussetzungen für die betroffenen Anwohner_innen
offensichtlich grundlegend geändert haben, arbeitet das Garten- und Tiefbauamt dennoch mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Beschlusslage, wie uns die Verwaltung in einem Schreiben
vom 02.05.2022 mitteilte.
Vor dem Hintergrund des lückenhaften Beschlusses vom 14.12.2021, der fortwährenden Unzufriedenheit von Anwohner_innen und Akteur_innen sowie der veränderten Ausgangslage
bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung stellen wir ein dringendes öffentliches Interesse fest, das Thema erneut im Gemeinderat beraten zu lassen. Auch die
Gemeindeordnung von Baden-Württemberg steht diesem Anliegen nicht entgegen, da die letzte Beratung des Verhandlungsgegenstandes mittlerweile länger als sechs Monate zurück liegt.
Darum bitten die unterzeichnenden Fraktionen die Verwaltung um Aufsetzung des Tagesordnungspunktes: „Anwohner_innenparken in Freiburg: Gebührenhöhe und Bewohnerparkgebiete“
in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung. Die Grundlage für eine sachliche Diskussion soll eine durch die Verwaltung erarbeitete Vorlage bereiten, die folgende Aspekte umfasst:
- Die Gebührenhöhe soll unabhängig von der Fahrzeuglänge einheitlich 15 Euro pro Monat (180 Euro pro Jahr) betragen - für eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren, bis IT-gestützte Verfahren verfügbar sind, um soziale und den Fahrzeugtyp betreffende Kriterien besser zu berücksichtigen.
- Neben den 15 Euro pro Monat soll eine zweite Preiskategorie im Hinblick auf den geringeren Platzbedarf von motorisierten Zweirädern erarbeitet werden.
- Die Gebührenermäßigungen - wie am 14.12.21 beschlossen - sollen weiterhin gelten.
- Es soll geprüft werden, welche Erweiterungsgebiete für das Anwohnerparken unter den noch neu zu beschließenden Voraussetzungen gegebenenfalls vorgezogen werden könnten. Gleichwohl die Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Verwaltungsentscheidung auf Basis der StVO ist und formal keiner vorherigen Interessensabfrage bedarf - wie uns die Verwaltung in Ihrem Schreiben vom 02.05.2022 mitteilte -, sollen die betroffenen Akteur_innen im Rahmen dieser Prüfung beteiligt werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stefan Schillinger Dr. Carolin Jenkner
Julien Bender Bernhard Rotzinger
SPD/Kulturliste CDU-Fraktion
Franco Orlando Dr. Johannes Gröger
FDP/BfF- Fraktion FW-Fraktion
Reduzierung der Anwohnerparkgebühren
Anwohner_innenparken in Freiburg: Gebührenhöhe und Bewohnerparkgebietehier: Interfraktioneller Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde mit denkbar knapper Mehrheit von einer Stimme die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren mit der Drucksache G-21/240 beschlossen.
Allerdings wurde bei dieser Beschlussfassung schlichtweg vergessen, die motorisiertenZweiräder bzw. ihren geringeren Platzbedarf in der Berechnung der Gebührenhöhe zu
berücksichtigen (vgl. auch den Bericht der Badischen Zeitung vom 19.05.).
Auch das öffentliche Interesse an dieser kontroversen und, wie sich nun herausstellte, auch mangelhaften Entscheidung scheint nicht nachzulassen: So haben unsere Fraktionen in denletzten Monaten zahlreiche Zuschriften und Reaktionen von Anwohner_innen, aber auch Fahrer_innen von motorisierten Zweirädern erhalten. Und auch die Bürgervereine sowie die
Gewerbetreibenden in der Freiburger Innenstadt werden nicht müde, Ihre Unzufriedenheit über die neue Gebühr in Briefen und Gesprächen zum Ausdruck zu bringen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung mit der Beschlussvorlage G-20/240 vom 07.12.2020 eine grundsätzliche räumliche Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung einbrachte - allerdings in
einer Zeit, in der die Gebühr für den Parkausweis noch 30 Euro pro Jahr betrug. Obwohl sich mit der Erhöhung der Gebühren die Voraussetzungen für die betroffenen Anwohner_innen
offensichtlich grundlegend geändert haben, arbeitet das Garten- und Tiefbauamt dennoch mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Beschlusslage, wie uns die Verwaltung in einem Schreiben
vom 02.05.2022 mitteilte.
Vor dem Hintergrund des lückenhaften Beschlusses vom 14.12.2021, der fortwährenden Unzufriedenheit von Anwohner_innen und Akteur_innen sowie der veränderten Ausgangslage
bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung stellen wir ein dringendes öffentliches Interesse fest, das Thema erneut im Gemeinderat beraten zu lassen. Auch die
Gemeindeordnung von Baden-Württemberg steht diesem Anliegen nicht entgegen, da die letzte Beratung des Verhandlungsgegenstandes mittlerweile länger als sechs Monate zurück liegt.
Darum bitten die unterzeichnenden Fraktionen die Verwaltung um Aufsetzung des Tagesordnungspunktes: „Anwohner_innenparken in Freiburg: Gebührenhöhe und Bewohnerparkgebiete“
in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung. Die Grundlage für eine sachliche Diskussion soll eine durch die Verwaltung erarbeitete Vorlage bereiten, die folgende Aspekte umfasst:
- Die Gebührenhöhe soll unabhängig von der Fahrzeuglänge einheitlich 15 Euro pro Monat (180 Euro pro Jahr) betragen - für eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren, bis IT-gestützte Verfahren verfügbar sind, um soziale und den Fahrzeugtyp betreffende Kriterien besser zu berücksichtigen.
- Neben den 15 Euro pro Monat soll eine zweite Preiskategorie im Hinblick auf den geringeren Platzbedarf von motorisierten Zweirädern erarbeitet werden.
- Die Gebührenermäßigungen - wie am 14.12.21 beschlossen - sollen weiterhin gelten.
- Es soll geprüft werden, welche Erweiterungsgebiete für das Anwohnerparken unter den noch neu zu beschließenden Voraussetzungen gegebenenfalls vorgezogen werden könnten. Gleichwohl die Einführung der Parkraumbewirtschaftung eine Verwaltungsentscheidung auf Basis der StVO ist und formal keiner vorherigen Interessensabfrage bedarf - wie uns die Verwaltung in Ihrem Schreiben vom 02.05.2022 mitteilte -, sollen die betroffenen Akteur_innen im Rahmen dieser Prüfung beteiligt werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stefan Schillinger Dr. Carolin Jenkner
Julien Bender Bernhard Rotzinger
SPD/Kulturliste CDU-Fraktion
Franco Orlando Dr. Johannes Gröger
FDP/BfF- Fraktion FW-Fraktion