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Do, 09. November 2023

Grundstücksverkäufe nicht nur bei Kleineschholz

Seit dem im Oktober 2018 getroffenen Gemeinderatsbeschluss, keine städtischen Grundstücke mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht zu vergeben, ist der Wohnungsmarkt nahezu zum Erliegen gekommen. Das können sowohl der Baubürgermeister als auch der Oberbürgermeister nicht länger leugnen. Deshalb nun also die totale Kehrtwende von der bisherigen und von der links-grünen Mehrheit im Gemeinderat zu verantworteten Politik, dass „Grund und Boden nicht in private Hand gehöre“. Grundstücke werden wieder verkauft!

Die Freien Wähler haben das Finanzierungskonzept für das Baugebiet Kleineschholz als völlig an der Realität vorbei bezeichnet, was jedoch – wie so oft – als Nörgelei abgetan wurde. Die Aussage der Verwaltung, dass es ausreichend viele Interessenten für die Vergabe von Erbpacht gäbe, und die sogar bereit wären, den Gesamtpreis des Grundstücks für die Einmalablöse der Erbpachtzinsen zu bezahlen, war schlicht falsch.

„Jedem Menschen, der mit einem Taschenrechner umgehen kann, war klar, dass Kleineschholz, aber auch Dietenbach, nicht zu vermarkten sein werden, wenn die Grundstücke nicht auch gekauft werden können“, so Gerlinde Schrempp.

Die Freien Wähler begrüßen die nun von der Verwaltung vorgenommene Kehrtwende, sind aber der Meinung, dass diese nicht nur für Kleineschholz gelten darf. Die Hauseigentümer auf den sog. „Handtuchgrundstücken“ auf Erbpacht in Landwasser, Mooswald, etc. müssen das gleiche Recht auf Kauf ihrer Erbpachtgrundstücke haben wie bei Kleineschholz.

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