Di, 23. Januar 2024
hier: Regionale Schulentwicklung - Abgabe von dualen Ausbildungsgängen an Beruflichen Schulen an andere Landkreise, DS G-23/233
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 6 „Regionale Schulentwicklung - Abgabe von dualen Ausbildungsgängen an Beruflichen Schulen an andere Landkreise“ der kommenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, 30 Januar 2024, bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1) Welche Entscheidungskompetenz hat der Freiburger Gemeinderat in der ihm vorgelegten Drucksache G-23/233?
2) Welche Bindungswirkung hat die Entscheidung/der Beschluss des Freiburger Gemeinderats bezüglich der Drucksache G-23/233?
3) Kann das Regierungspräsidium die Verlagerung der in der Drucksache G-23/233 genannten dualen Ausbildungsgänge gegen das Votum des Freiburger Gemeinderats durchsetzen?
Wir bitten um Beantwortung der drei Fragen noch vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 30. Januar 2024. Hierfür bedanken wir uns bereits im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Regionale Schulentwicklung - Welche Rolle spielt der GR?
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen innerhalb der Gemeinderats-sitzung am Dienstag, 30. Januar 2024,hier: Regionale Schulentwicklung - Abgabe von dualen Ausbildungsgängen an Beruflichen Schulen an andere Landkreise, DS G-23/233
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 6 „Regionale Schulentwicklung - Abgabe von dualen Ausbildungsgängen an Beruflichen Schulen an andere Landkreise“ der kommenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, 30 Januar 2024, bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1) Welche Entscheidungskompetenz hat der Freiburger Gemeinderat in der ihm vorgelegten Drucksache G-23/233?
2) Welche Bindungswirkung hat die Entscheidung/der Beschluss des Freiburger Gemeinderats bezüglich der Drucksache G-23/233?
3) Kann das Regierungspräsidium die Verlagerung der in der Drucksache G-23/233 genannten dualen Ausbildungsgänge gegen das Votum des Freiburger Gemeinderats durchsetzen?
Wir bitten um Beantwortung der drei Fragen noch vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 30. Januar 2024. Hierfür bedanken wir uns bereits im Voraus
Mit freundlichen Grüßen