Mo, 05. Februar 2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die Fraktion der Freien Wähler beantragt das Thema „Grundsteuer“ auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung aufzunehmen.
Begründung:
Unsere Fraktion nimmt Bezug auf unsere Anfrage vom 13. Oktober 2023 und die Antwort der Verwaltung vom 6. November 2023 zum Thema Grundsteuerreform,
bzw. Hebesätze.
Nach wie vor herrscht in weiten Kreisen von Grundstückseigentümern, aber auch Wohnungseigentümern nicht nur größte Verunsicherung, sondern zum Teil sogar
panische Angst, im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2025 zu erhebende Grundsteuer.
In dem Antwortschreiben der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es bisher keine belastbaren Grundlagen gibt, um konkrete Aussagen hinsichtlich der ab 1. Januar 2025 anzuwenden Hebesätze machen zu können. Jedoch müssten der Stadt die ausschlaggebenden Daten, nämlich Wohnsitzgröße sowie Bodenrichtwert, vorliegen.
Aus Sicht unserer Fraktion ist ein deutliches politisches Signal des Gemeinderats der Stadt Freiburg erforderlich, um insoweit klarzustellen, dass das zukünftige
Gesamtaufkommen an Grundsteuer, sich auch durch die Grundsteuerreform ab 2025 nicht erhöhen wird.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das nach unserer Auffassung vorbildliche Vorgehen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung der Stadt Tübingen, wo bereits 2022 klargestellt wurde, dass genau dieses Ziel eingehalten werden wird. In der Stadt Tübingen geht man davon aus, dass sich die Hebesätze
nahezu halbieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Grundsteuerreform 2025 - Jetzt Klarheit schaffen
Antrag nach §34 GemO: GrundsteuerSehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
die Fraktion der Freien Wähler beantragt das Thema „Grundsteuer“ auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung aufzunehmen.
Begründung:
Unsere Fraktion nimmt Bezug auf unsere Anfrage vom 13. Oktober 2023 und die Antwort der Verwaltung vom 6. November 2023 zum Thema Grundsteuerreform,
bzw. Hebesätze.
Nach wie vor herrscht in weiten Kreisen von Grundstückseigentümern, aber auch Wohnungseigentümern nicht nur größte Verunsicherung, sondern zum Teil sogar
panische Angst, im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2025 zu erhebende Grundsteuer.
In dem Antwortschreiben der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es bisher keine belastbaren Grundlagen gibt, um konkrete Aussagen hinsichtlich der ab 1. Januar 2025 anzuwenden Hebesätze machen zu können. Jedoch müssten der Stadt die ausschlaggebenden Daten, nämlich Wohnsitzgröße sowie Bodenrichtwert, vorliegen.
Aus Sicht unserer Fraktion ist ein deutliches politisches Signal des Gemeinderats der Stadt Freiburg erforderlich, um insoweit klarzustellen, dass das zukünftige
Gesamtaufkommen an Grundsteuer, sich auch durch die Grundsteuerreform ab 2025 nicht erhöhen wird.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das nach unserer Auffassung vorbildliche Vorgehen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung der Stadt Tübingen, wo bereits 2022 klargestellt wurde, dass genau dieses Ziel eingehalten werden wird. In der Stadt Tübingen geht man davon aus, dass sich die Hebesätze
nahezu halbieren werden.
Mit freundlichen Grüßen