Do, 28. März 2024
hier: Einführung einer Verpackungssteuer in Freiburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
wie in der Badischen Zeitung vom 15. März 2024 zu lesen war, will die Freiburger Stadtverwaltung nach dem Vorbild der Universitätsstadt Tübingen eine Verpackungssteuer einführen.
Wir Freien Wähler stehen dem sehr kritisch gegenüber, denn ähnlich wie bei den durch das Bundesverwaltungsgericht gekippten Gebühren für das Anwohnerparken, droht auch bei der Verpackungssteuer das Damoklesschwert einer späteren Rückzahlungsverpflichtung. Denn ob die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer letztendlich tatsächlich rechtmäßig ist, ist noch keineswegs abschließend entschieden.
Wie Sie wissen, hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zunächst einmal entschieden, dass die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sei. Diese Auffassung teilte das Bundesverwaltungsgericht nicht und entschied im Mai 2023 schließlich entgegengesetzt. Die Verpackungssteuer sei, so die Richter, rechtmäßig. Allerdings musste die Stadt Tübingen einzelne Regularien anpassen. Abschließend ist folglich nicht geklärt, ob die Verpackungssteuer tatsächlich Bestand haben wird.
Vor allem auch deshalb, weil Anfang September 2023 ein betroffenes Unternehmen, das auch zugleich Klagepartei vor den Verwaltungsgerichten war, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Wann eine Entscheidung vorliegt, ist völlig offen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um nicht erneut in ein Rückzahlungsdilemma, wie beim Anwohnerparken, zu geraten.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung der beiden nachfolgenden Fragen:
1) Welche konkrete Vorstellungen und Pläne für die Einführung einer Verpackungssteuer in Freiburg liegen aktuell vor?
2) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückerstattung der zu viel bezahlten Anwohnerparkgebühren?
Wir freuen uns, wenn unsere Empfehlung Gehör findet und bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer zwei Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Warten mit der Einführung einer Verpackungssteuer
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Einführung einer Verpackungssteuer in Freiburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
wie in der Badischen Zeitung vom 15. März 2024 zu lesen war, will die Freiburger Stadtverwaltung nach dem Vorbild der Universitätsstadt Tübingen eine Verpackungssteuer einführen.
Wir Freien Wähler stehen dem sehr kritisch gegenüber, denn ähnlich wie bei den durch das Bundesverwaltungsgericht gekippten Gebühren für das Anwohnerparken, droht auch bei der Verpackungssteuer das Damoklesschwert einer späteren Rückzahlungsverpflichtung. Denn ob die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer letztendlich tatsächlich rechtmäßig ist, ist noch keineswegs abschließend entschieden.
Wie Sie wissen, hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zunächst einmal entschieden, dass die in Tübingen eingeführte Verpackungssteuer nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sei. Diese Auffassung teilte das Bundesverwaltungsgericht nicht und entschied im Mai 2023 schließlich entgegengesetzt. Die Verpackungssteuer sei, so die Richter, rechtmäßig. Allerdings musste die Stadt Tübingen einzelne Regularien anpassen. Abschließend ist folglich nicht geklärt, ob die Verpackungssteuer tatsächlich Bestand haben wird.
Vor allem auch deshalb, weil Anfang September 2023 ein betroffenes Unternehmen, das auch zugleich Klagepartei vor den Verwaltungsgerichten war, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Wann eine Entscheidung vorliegt, ist völlig offen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um nicht erneut in ein Rückzahlungsdilemma, wie beim Anwohnerparken, zu geraten.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung der beiden nachfolgenden Fragen:
1) Welche konkrete Vorstellungen und Pläne für die Einführung einer Verpackungssteuer in Freiburg liegen aktuell vor?
2) Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Rückerstattung der zu viel bezahlten Anwohnerparkgebühren?
Wir freuen uns, wenn unsere Empfehlung Gehör findet und bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer zwei Fragen.
Mit freundlichen Grüßen