Do, 24. Juli 2025
In Mehrfamilienhäusern, in denen die Mehrheit der Wohnungen vermietet ist, wird zwar weiterhin Gas geliefert – allerdings zu deutlich höheren Preisen. Die günstige Grundversorgung wird zudem verweigert, wenn sich im Gebäude ein sogenannter Großabnehmer befindet, etwa ein Supermarkt im Erdgeschoss.
Diese Preisgestaltung trifft in der Konsequenz vor allem Mieterinnen und Mieter, die keinerlei Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse im Haus haben. Eine sachliche oder rechtlich nachvollziehbare Begründung für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar.
Der Preis für Gas darf nicht davon abhängen, ob jemand in der eigenen Wohnung lebt oder zur Miete wohnt.
Wir fordern daher den Oberbürgermeister mit unserem heutigen Schreiben auf, als Aufsichtsratsvorsitzender der badenova darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den bereits vorliegenden Schlichterspruch akzeptiert.
Zudem fordern wir eine rückwirkende Korrektur der Abrechnungen sowie die Erstattung zu viel gezahlter Energiepreise. Diese müssen selbstverständlich an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Die bisherige Weigerung der Badenova, dem bereits vorliegenden Schlichterspruch zu folgen, ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Als kommunal geprägtes Unternehmen trägt die Badenova eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.
Wir erwarten eine klare Reaktion – und eine schnelle Korrektur.
Abrechnungstricks der Badenova: Schnelle Korrektur notwendig
Mit Erstaunen hat unsere Fraktion der Badischen Zeitung entnommen, dass die Badenova die Grundversorgung mit Gas offenbar davon abhängig macht, ob eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt oder vermietet wird.In Mehrfamilienhäusern, in denen die Mehrheit der Wohnungen vermietet ist, wird zwar weiterhin Gas geliefert – allerdings zu deutlich höheren Preisen. Die günstige Grundversorgung wird zudem verweigert, wenn sich im Gebäude ein sogenannter Großabnehmer befindet, etwa ein Supermarkt im Erdgeschoss.
Diese Preisgestaltung trifft in der Konsequenz vor allem Mieterinnen und Mieter, die keinerlei Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse im Haus haben. Eine sachliche oder rechtlich nachvollziehbare Begründung für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar.
Der Preis für Gas darf nicht davon abhängen, ob jemand in der eigenen Wohnung lebt oder zur Miete wohnt.
Wir fordern daher den Oberbürgermeister mit unserem heutigen Schreiben auf, als Aufsichtsratsvorsitzender der badenova darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den bereits vorliegenden Schlichterspruch akzeptiert.
Zudem fordern wir eine rückwirkende Korrektur der Abrechnungen sowie die Erstattung zu viel gezahlter Energiepreise. Diese müssen selbstverständlich an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Die bisherige Weigerung der Badenova, dem bereits vorliegenden Schlichterspruch zu folgen, ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Als kommunal geprägtes Unternehmen trägt die Badenova eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.
Wir erwarten eine klare Reaktion – und eine schnelle Korrektur.

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