Fr, 25. August 2023
hier: Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation (GRAG PIWI)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
anlässlich der Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021 und 2022 haben Sie die Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation (PIWI) zu einer zentralen Aufgabe, aber auch die Umsetzung der in diesem Prozess gefundenen Lösungsansätze, zur Grundlage einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung erklärt. Um diesem Prozess voranzubringen, wurde eben jene Projektgruppe gegründet, die auch entsprechend personell ausgestattet wurde.
Zu Beginn des Prozesses fanden Sitzungen der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe statt. Die letzte Sitzung datiert vom Herbst 2022. Auf unsere Anfrage hin wurde mitgeteilt, dass wohl beabsichtigt ist, im September 2023 eine neue Sitzung einzuberufen.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, die bei den gemeinderätlichen Sitzungen präsentiert wurden, bzw. die bisher auch bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 zu erkennen waren, stellt sich für unsere Fraktion natürlich die Frage, ob der von Ihnen initiierte PIWI-Prozess überhaupt geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse hervorzubringen, bzw. das von Ihnen selbst postulierte Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu fördern.
Unsere Fraktion erlaubt sich daher folgende Anfrage, mit der Bitte um Beantwortung vor der nächsten Sitzung der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe.
1. Mit wie viel Personalstellen insgesamt ist die Arbeitsgruppe ausgestattet und welche Kosten entstehen hierdurch jährlich? Wie hoch sind die neben den Personalkosten anfallenden Sachkosten?
2. Welche Themenbereiche, Einzelprojekte und sonstigen mögliche Maßnahmen wurden bisher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projektgruppe PIWI identifiziert und als mögliche Lösungsansätze gesehen, oder auch verworfen?
Wir bitten insoweit um eine vollständige Aufstellung
• aller von der Projektgruppe bisher ins Auge gefassten möglichen Lösungs-ansätze sowie
• aller von dritter Seite als möglichen Maßnahme vorgeschlagen Lösungs-ansätze.
Die von uns erbetene Übersicht und Auflistung sollte auch einen vollständigen Überblick darüber enthalten, weshalb einzelne Lösungsansätze verworfen wurden, insbesondere wofür die Gründe hierfür gesehen wurden.
Ebenfalls bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
3. Welche möglichen Lösungsansätze, Projekte und Maßnahmen werden von der Arbeitsgruppe gegenwärtig konkret bearbeitet, erwogen oder für möglich gehalten? Insoweit bitten wir um eine Einschätzung der wahrscheinlichen Realisierungsmöglichkeiten und der Bezifferung der sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen.
4. Welche externen Berater, bzw. Beratungsunternehmen wurden bisher im Rahmen des PIWI-Prozesses beauftragt und welche Kosten sind hierdurch bisher entstanden?
5. Wie sieht die weitere konkrete Planung der Stadtverwaltung im Hinblick auf den im Jahr 2021 eingeleiteten Prozess aus?
6. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen, bzw. Zielvorgaben gibt es im Hinblick auf den nächsten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026?
Wir bedanken uns für die Mühe, sehen die Beantwortung unserer Anfrage jedoch auch als wesentliche Arbeitsgrundlage für die Sitzungen und kompetente Begleitung durch die gemeinderätliche Arbeitsgruppe.
Mit freundlichen Grüßen
Projektgruppe Imuls für Wandel und Innovation
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation (GRAG PIWI)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
anlässlich der Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021 und 2022 haben Sie die Projektgruppe Impuls für Wandel und Innovation (PIWI) zu einer zentralen Aufgabe, aber auch die Umsetzung der in diesem Prozess gefundenen Lösungsansätze, zur Grundlage einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung erklärt. Um diesem Prozess voranzubringen, wurde eben jene Projektgruppe gegründet, die auch entsprechend personell ausgestattet wurde.
Zu Beginn des Prozesses fanden Sitzungen der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe statt. Die letzte Sitzung datiert vom Herbst 2022. Auf unsere Anfrage hin wurde mitgeteilt, dass wohl beabsichtigt ist, im September 2023 eine neue Sitzung einzuberufen.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse, die bei den gemeinderätlichen Sitzungen präsentiert wurden, bzw. die bisher auch bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 zu erkennen waren, stellt sich für unsere Fraktion natürlich die Frage, ob der von Ihnen initiierte PIWI-Prozess überhaupt geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse hervorzubringen, bzw. das von Ihnen selbst postulierte Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zu fördern.
Unsere Fraktion erlaubt sich daher folgende Anfrage, mit der Bitte um Beantwortung vor der nächsten Sitzung der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe.
1. Mit wie viel Personalstellen insgesamt ist die Arbeitsgruppe ausgestattet und welche Kosten entstehen hierdurch jährlich? Wie hoch sind die neben den Personalkosten anfallenden Sachkosten?
2. Welche Themenbereiche, Einzelprojekte und sonstigen mögliche Maßnahmen wurden bisher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projektgruppe PIWI identifiziert und als mögliche Lösungsansätze gesehen, oder auch verworfen?
Wir bitten insoweit um eine vollständige Aufstellung
• aller von der Projektgruppe bisher ins Auge gefassten möglichen Lösungs-ansätze sowie
• aller von dritter Seite als möglichen Maßnahme vorgeschlagen Lösungs-ansätze.
Die von uns erbetene Übersicht und Auflistung sollte auch einen vollständigen Überblick darüber enthalten, weshalb einzelne Lösungsansätze verworfen wurden, insbesondere wofür die Gründe hierfür gesehen wurden.
Ebenfalls bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
3. Welche möglichen Lösungsansätze, Projekte und Maßnahmen werden von der Arbeitsgruppe gegenwärtig konkret bearbeitet, erwogen oder für möglich gehalten? Insoweit bitten wir um eine Einschätzung der wahrscheinlichen Realisierungsmöglichkeiten und der Bezifferung der sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen.
4. Welche externen Berater, bzw. Beratungsunternehmen wurden bisher im Rahmen des PIWI-Prozesses beauftragt und welche Kosten sind hierdurch bisher entstanden?
5. Wie sieht die weitere konkrete Planung der Stadtverwaltung im Hinblick auf den im Jahr 2021 eingeleiteten Prozess aus?
6. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen, bzw. Zielvorgaben gibt es im Hinblick auf den nächsten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026?
Wir bedanken uns für die Mühe, sehen die Beantwortung unserer Anfrage jedoch auch als wesentliche Arbeitsgrundlage für die Sitzungen und kompetente Begleitung durch die gemeinderätliche Arbeitsgruppe.
Mit freundlichen Grüßen