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Di, 05. September 2023

Augustinerplatz - Wie sorgt die Stadt für Ruhe

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

hier: VGH-Urteil zur nächtlichen Lärmbelästigung am Augustinerplatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat der Stadt Freiburg in seinem Urteil vom 03. August 2023 zum Thema Augustinerplatz ein immenses Vollzugsdefizit bescheinigt. Die Stadt Freiburg ist demzufolge verpflichtet im Bereich Sicherheit und Ordnung in erheblichem Maße nachzusteuern. Dies wird auch die personelle Ausstattung des städtischen Vollzugsdienstes beinhalten.

Wir erlauben uns daher nachfolgenden Fragen zu stellen:

1. Wie stellt sich gegenwärtig die personelle Ausstattung des kommunalen Vollzugsdienstes dar?
Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach dem Umfang der besetzten Stellen, einschließlich der Einsatzzeiten sowie eine Darstellung, welche Stellen dem
konkreten Dienst „auf Straßen und Plätzen“ zugeordnet, und welcher Stellenanteil auf den Innendienst/Verwaltung entfällt.

2. Wie stellen sich die Anstellungsverhältnisse der Nachtmediatoren dar und zu welchen konkreten Zeiten sind diese im Außendiensteinsatz?

3. Wie viele Stellen sind aktuell sowohl beim KOD als auch bei den Nachtmediatoren vakant?

4. Handelt es sich bei den Stellen um unbefristete, oder befristete Anstellungsverhältnisse?

5. Wie und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung den Anforderungen des Urteils des VGH gerecht zu werden?

6. Wie stellt sich die Situation in vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg dar?
Wir bitten um eine Darstellung der personellen Ausstattung dieser kommunalen Ordnungsdienste im Verhältnis der Einwohnerzahl.

7. Wann beabsichtigt die Verwaltung dieses Thema dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen?

8. Welche Konsequenzen drohen der Stadt, wenn sie den sich aus dem Gerichtsurteil ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird?

Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

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