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Do, 14. September 2023

Großzügige Außenbe- stuhlung soll bleiben

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Außenbestuhlung von Gastronomiebetrieben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

bekanntermaßen hat die Corona-Pandemie dazu beigetragen, dass vor allem die gastronomischen Betriebe in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das umfassende Kontaktverbot konnte teilweise dadurch abgedämmt werde, dass die zuständigen Behörden eine großzügige Außenbestuhlung gestatteten. Hierbei wurde den gastronomischen Betrieben auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Bereichen, wie z.B. Fußgängerwegen und Parkbuchten gestattet.

Unsere Fraktion hat diese Handhabung ausdrücklich unterstützt und bedankt sich hierfür für ein weitgehend unbürokratisches Vorgehen.Nachdem zunächst noch die Erfahrungen der Nachpandemiezeit im Jahr 2023 gesammelt werden sollte, steht nun die Änderung der Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt auf der Agenda des Gemeinderates vom 12.Dezember 2023.Nur ca. eine Woche davor soll im Haupt- und Finanzausschuss dieses Thema auf der Tagesordnung stehen. Die Behandlung in sonstigen Ausschüssen ist nicht vorgesehen.

Unsere Fraktion wurde von mehreren Gastronomen angesprochen, die große Sorge haben, dass ihnen dringend notwendige Bereiche der jetzt vorhandenen Außenbewirtung wieder entzogen werden. Unsere Fraktion teilt diese Besorgnisse, weshalb wir uns nun schriftlich an Sie wenden.Nach Auffassung der Fraktion der Freien Wähler sollte bei der Änderung der Sondernutzungsrichtlinien großzügig zu Gunsten der Gastronomie verfahren werden.

Eine Vielzahl gastronomischer Betriebe leidet unter dem enormen Preisdruck bei der Energieversorgung und dem Einkauf von Waren. Dies führt zu einer ebenfalls deutlich zu spürenden Erhöhung der Verkaufspreise, was wiederum zu einer Verminderung der Gastfrequenz führt. Die Themen Mehrwertsteuer und erneuter Pandemieverlauf seien in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnt.

Den Gastronomen ist eine großzügige und vor allem auch langfristig verlässliche Lösung sehr wichtig. Die jetzige Außenbestuhlung und zum Teil auch Eingrenzung ist zumeist nur provisorisch, da nachhaltige und werthaltige Investitionen wegen der Unsicherheit der jetzigen Situation vermieden werden.

Das Thema Außengastronomie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität unserer Innenstadt. Insoweit ist es wichtig, dass nicht nur die jetzt betriebenen Außenflächen großzügig bestehen bleiben, sondern auch Flächen ausgewiesen werden, von denen langfristig erwartet oder gewünscht wird, dass sich gastronomische Betriebe, z.B. in der Kaiser-Josef-Straße ansiedeln, um nur ein Beispiel zu nennen.

Das Thema Gastronomie – vornehmlich die Außengastronomie - ist also von großer gesamtstädtischer und für viel Gastronomen sogar von existenzieller Bedeutung.

Nach Auffassung unserer Fraktion sollte dieses Thema daher unbedingt in einem deutlich vor der Gemeinderatsentscheidung liegenden Zeitpunkt erörtert und dargestellt werden. Ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Faktionen, Vertretern der Gastronomie und Vertretern der Wirtschaftsförderung erscheint uns dringend notwendig, wenn nicht sogar unumgänglich. Weshalb wir anfragen, ob ein solches Gespräch von der Verwaltung vorgesehen ist.

Der Beschlusstermin 12. Dezember 2023 sollte eingehalten werden, um insoweit für die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit zu sorgen.

Wir bedanken uns für eine möglichst rasche Antwort, Ihre Unterstützung sowie eine Einladung zu dem von uns angeregten Colloquium.

Mit freundlichen Grüße

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