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Do, 21. September 2023

Frelo-Stationen und Ladestationen für E-Autos

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Frelo-Stationen und öffentliche Ladestationen für E-Auots

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

bezüglich des Fahrradverleihsystems Frelo hatte unsere Fraktion bereits nach einer transparenten Kostenrechnung im Hinblick auf den Gesamtaufwand, der der Stadt
Freiburg, bzw. der VG entsteht, gefragt.

Es wurde stets versichert, dass der Höchstrahmen, der vom Gemeinderat der Stadt Freiburg bewilligt wurde (jährlich 300.000,00 €), eingehalten wird.

In der Zwischenzeit wurde das Fahrradverleihsystem massiv ausgebaut. Sogar in den Gemeinden außerhalb der Gemarkung Freiburg, wie beispielsweise Gundelfingen und Umkirch, findet sich dieses Verleihsystem wieder.

Im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage wurde mitgeteilt, dass für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen auf die Berechnung von Sondernutzungsgebühren verzichtet wird. Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, dass dies nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung, zu der die Kommunen seit der Umstellung auf Doppik verpflichtet sind, nicht rechtmäßig ist.

Insoweit bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie viel Fahrradstationen mit wie viel Fahrrädern insgesamt werden gegenwärtig, im Rahmen des Fahrradverleihsystems Frelo bereitgestellt und betrieben?

2. Bei wie vielen Leihstationen wird jeweils wieviel öffentliche Fläche in Anspruch genommen und welches Entgelt wäre für diese Sondernutzung von einem fremden Dritten jährlich an die Stadt Freiburg zu entrichten?

3. Wird der vom Gemeinderat der Stadt Freiburg bewilligte Höchstzuschuss in Höhe von jährlich 300.000,00 €, unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Aufwendungen und Dienstleistungen, die von der Stadt Freiburg oder einem ihrer Tochterunternehmen erbracht werden, eingehalten?

Darüber hinaus ist es eine Tatsache, dass im öffentlichen Verkehrsraum immer mehr Parkfläche oder Verkehrsfläche für die Installation von Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung gestellt werden. Dort wird verschiedenen Anbietern die Möglichkeit eröffnet, Ladestrom für die entsprechenden Elektro-Automobile zu verkaufen. Der Bedarf nimmt rasant zu, sodass mit einer erheblichen Ausweitung der öffentlichen Ladestationen im öffentlichen Verkehrsraum zu rechnen ist.

Unsere Fragen hierzu:

4. Nach welchem Verfahren erfolgt die Auswahl der Standorte für öffentlich zugängliche Ladestationen?

5. Nach welchem Verfahren erfolgt die Auswahl der Stromanbieter zum Betreiben der öffentlichen Ladestationen? Werden diese ausgeschrieben?

6. Da für das Betreiben der Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind, öffentlicher Grund und Boden (Verkehrsraum) in Anspruch genommen wird, besteht insoweit eine Sondernutzung. Wir bitten daher um Auskunft, ob für die Bereitstellung dieser Flächen Sondernutzungsgebühren verlangt werden, wie hoch diese sind, und nach welchen Kriterien die Festsetzung dieser Sondernutzungsgebühren, sofern sie denn erhoben werden, erfolgen. Sollten keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden, bitten wir um eine genaue Begründung.

Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüße

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