Do, 14. März 2024
hier: Abstellen von Handwerksfahrzeugen auf Halteverbotszonen für die Dauer ihrer Arbeitseinsätze
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
von Handwerkern und Handwerksunternehmen wurde uns berichtet, dass sie bei Aufträgen in der Stadt oftmals keinen Stellplatz in der Nähe ihrer Kunden finden und sie ihr Fahrzeug deshalb weit weg vom Kunden parken müssen. Ihre Maschinen, Werkzeuge und andere Gerätschaften, die sie für ihre Arbeit benötigen, müssen sie folglich zum Einsatzort tragen. Einige Handwerksbetriebe wollen wegen der Parkplatzsituation keine Aufträge in der Stadt mehr annehmen. Andere stellen ihr Fahrzeug zur Not im Halteverbot ab und kassieren einen Strafzettel.
Für Wohnungsumzüge gibt es die einfache Handhabe über die Einrichtung einer Halteverbortzone.
(https://www.freiburg.de/pb/-/205332/haltverbotszo ne-einrichten/vbid2995)
Diese Regelung möchten die Handwerker auch gerne nutzen, jedoch nicht nur für die Dauer der Be- und Entladung, sondern auch für die Dauer ihre Arbeitseinsätze, da sie – wie eingangs schon erwähnt – oftmals in den Fahrzeugen festinstallierte Maschinen haben, die sie z.B. zum Zuschneiden von Holz etc. brauchen.
Selbstverständlich wissen wir, dass die Regelung der Halteverbotszonen über die StVO geregelt ist, dennoch sind wir an Lösungen interessiert, um den Handwerksbetrieben Erleichterungen zu verschaffen.
Nach Aussagen einiger Handwerksbetriebe, dürfen Sie ihre Fahrzeuge nicht für die Dauer der Arbeiten darauf abstellen.
Wir bitte Sie daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wäre die Gestattung des Abstellens/Parkens von Handwerkerfahrzeugen in (absoluten) Halteverbotszonen rechtlich möglich?
2. Wären, abhängig von der Beantwortung der Frage zu 1., Ausnahmege-nehmigungen oder eine generelle Gestattung möglich?
3. Wie wäre eine zusätzliche Erleichterung der geschilderten Situation durch die Genehmigungspraxis zu erreichen, z. B. durch ausgewiesene „Handwerkerpark-plätze“?
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und bedanken uns hierfür schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Gröger
Kai Veser
Parken von Handwerksfahrzeugen
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungenhier: Abstellen von Handwerksfahrzeugen auf Halteverbotszonen für die Dauer ihrer Arbeitseinsätze
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
von Handwerkern und Handwerksunternehmen wurde uns berichtet, dass sie bei Aufträgen in der Stadt oftmals keinen Stellplatz in der Nähe ihrer Kunden finden und sie ihr Fahrzeug deshalb weit weg vom Kunden parken müssen. Ihre Maschinen, Werkzeuge und andere Gerätschaften, die sie für ihre Arbeit benötigen, müssen sie folglich zum Einsatzort tragen. Einige Handwerksbetriebe wollen wegen der Parkplatzsituation keine Aufträge in der Stadt mehr annehmen. Andere stellen ihr Fahrzeug zur Not im Halteverbot ab und kassieren einen Strafzettel.
Für Wohnungsumzüge gibt es die einfache Handhabe über die Einrichtung einer Halteverbortzone.
(https://www.freiburg.de/pb/-/205332/haltverbotszo ne-einrichten/vbid2995)
Diese Regelung möchten die Handwerker auch gerne nutzen, jedoch nicht nur für die Dauer der Be- und Entladung, sondern auch für die Dauer ihre Arbeitseinsätze, da sie – wie eingangs schon erwähnt – oftmals in den Fahrzeugen festinstallierte Maschinen haben, die sie z.B. zum Zuschneiden von Holz etc. brauchen.
Selbstverständlich wissen wir, dass die Regelung der Halteverbotszonen über die StVO geregelt ist, dennoch sind wir an Lösungen interessiert, um den Handwerksbetrieben Erleichterungen zu verschaffen.
Nach Aussagen einiger Handwerksbetriebe, dürfen Sie ihre Fahrzeuge nicht für die Dauer der Arbeiten darauf abstellen.
Wir bitte Sie daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wäre die Gestattung des Abstellens/Parkens von Handwerkerfahrzeugen in (absoluten) Halteverbotszonen rechtlich möglich?
2. Wären, abhängig von der Beantwortung der Frage zu 1., Ausnahmege-nehmigungen oder eine generelle Gestattung möglich?
3. Wie wäre eine zusätzliche Erleichterung der geschilderten Situation durch die Genehmigungspraxis zu erreichen, z. B. durch ausgewiesene „Handwerkerpark-plätze“?
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und bedanken uns hierfür schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Gröger
Kai Veser