Sa, 28. September 2024
Eine zeitliche Beschränkung der Redezeit ist zwar zur Gewährleistung einer überschaubaren und sinnvollen Sitzungsdauer möglich, jedoch muss eine solche Regelung für alle Gemeinderäte gleichermaßen gelten und dem jeweiligen Tagesordnungspunkt, bzw. seiner Bedeutung angemessen sein.
Es ist geradezu unmöglich, zu sehr komplexen Themen und Vorlagen einer Gemeinderatssitzung binnen 3 Minuten sinnvoll zu argumentieren, bzw. eine Meinung hinreichend verständlich darzustellen. Das Rederecht wird insoweit ad absurdum geführt.
Nicht zuletzt aus diesem Grund, gibt es eine der Freiburger Regelung vergleichbare Redezeitbeschränkung in keiner vergleichbaren Stadt in Baden-Württemberg.
Demzufolge ist fraglich, ob der Beschluss des Gemeinderates einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.
(Foto "Mikrofon" designed by www.freepik.com)
Neue Redezeitbegrenzung – Debattieren im 3 min-Takt?
Unserer Ansicht nach wird das Recht jedes einzelnen Mitglieds des Gemeinderates, seine Meinung uneingeschränkt und v.a. gleichberechtigt zu anderen Mitgliedern des Gemeinderats vorzutragen, mit der neuen Redezeit-Regelung unrechtmäßig eingeschränkt.Eine zeitliche Beschränkung der Redezeit ist zwar zur Gewährleistung einer überschaubaren und sinnvollen Sitzungsdauer möglich, jedoch muss eine solche Regelung für alle Gemeinderäte gleichermaßen gelten und dem jeweiligen Tagesordnungspunkt, bzw. seiner Bedeutung angemessen sein.
Es ist geradezu unmöglich, zu sehr komplexen Themen und Vorlagen einer Gemeinderatssitzung binnen 3 Minuten sinnvoll zu argumentieren, bzw. eine Meinung hinreichend verständlich darzustellen. Das Rederecht wird insoweit ad absurdum geführt.
Nicht zuletzt aus diesem Grund, gibt es eine der Freiburger Regelung vergleichbare Redezeitbeschränkung in keiner vergleichbaren Stadt in Baden-Württemberg.
Demzufolge ist fraglich, ob der Beschluss des Gemeinderates einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.
(Foto "Mikrofon" designed by www.freepik.com)

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