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Mi, 09. Oktober 2024

Transparenter Umgang mit Spenden

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

Hier:
Spendenverwendung, Übersicht über alle vorhandenen u. verfügbaren Spendenmittel samt eventueller Zweckbindungen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit der Drucksache HFA-24/005 erlaubt sich unsere Fraktion, um die Erläuterung des Umgangs mit eingehenden Spenden zu bitten sowie um die Übersendung einer Übersicht, gegebenenfalls auch noch vorhandener „Spendentöpfe“.

Zum Hintergrund:

In regelmäßigen Abständen wird der Haupt- und Finanzausschuss über eingehende Spenden informiert und hat über die Annahme und Zuweisung der Spenden an die Stadt Freiburg zu entscheiden.

In der jeweiligen Drucksache wird zunächst einmal darüber informiert, für welche Dienststelle welchen Eigenbetrieb, welche Ortsverwaltung die Spende jeweils gedacht ist verbunden mit der Erläuterung des Zuwendungszwecks.

Da uns nicht bekannt ist, wie mit den Spenden konkret verfahren wird, bitten wir Sie um eine Darstellung der konkreten Vorgehensweise im Hinblick auf die Zuweisungen, die Verwendung und den Verwendungsnachweis. Hierzu insbesondere nachfolgende Fragen:

1. Wie wird mit eingehenden Spenden verfahren? Erfolgt eine Gutschrift zugunsten des Spendenempfängers oder eine Überweisung?

2. Gibt es eine Übersicht, welche Dienststelle, welcher Eigenbetrieb, welche Ortsverwaltung jeweils welche konkreten Spenden erhalten hat und ob diese Spenden auch tatsächlich „abgerufen“ wurden?

3. Gibt es einen Überblick, etwa in Form eines Verwendungsnachweises, um sicherzustellen, dass die jeweilige Spende auch tatsächlich im Sinne des Spenders verwendet wurde?

4. Wie werden eingehende Spenden bei der Finanzverwaltung „verbucht?

5. Welche konkreten „Spendentöpfe“ bestehen aktuell mit welcher jeweiligen Spendenhöhe?


Insgesamt wäre es für den Gemeinderat sicherlich wünschenswert, wenn diesem in regelmäßigen Abständen ein Überblick über das gesamte Spendenaufkommen, dessen Verteilung und Verwendung zur Verfügung gestellt wird.

Wir bedanken uns für Ihre Antwort.

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