Mi, 23. Oktober 2024
Die Festlegung der Hebesätze ist nach nunmehr fünf vergangenen Jahren seit Beschluss der Grundsteuerreform längst überfällig. Ob die Grundsteuerreform an sich in Baden-Württemberg einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wird sich noch zeigen. Zweifel sind angebracht.
Immerhin gibt es, auf ausdrückliche Initiative der Fraktion der Freien Wähler hin, zumindest den Grundsatzbeschluss, dass auch in Freiburg die Grundsteuer ertragsneutral gestaltet werden soll, also die Einnahmen für die Stadt, vor und nach der Reform, in etwa gleichbleiben.
Daneben hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit an die Hand gegeben, zusätzlich eine sogenannte Grundsteuer C für unbebaute und baureife Grundstücke zu erheben. Hintergrund ist der Wunsch nach Mobilisierung von Bauland und letztendlich die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
Eine Einführung der Grundsteuer C würde jedoch zusätzliche Bürokratie und Verwaltungsaufwand erfordern und damit Ressourcen binden statt sie zu fördern.
Nicht nur, dass die städtebaulichen Erwägungen und Gründe dargelegt werden müssen, sondern es besteht auch die Notwendigkeit, das betreffende Baugebiet und die einzelnen Grundstücke in einer sogenannten Allgemeinverfügung genau zu benennen. Der Aufwand würde mit dem erhofften Ertrag aus der Grundsteuer C in keinem Verhältnis stehen.
Mit der Grundsteuer C Bauland mobilisieren zu wollen, ist zudem ein Trugschluss. Vielmehr könnte diese Steuer dazu führen, dass finanzstarke Grundstückseigentümer mit Blick auf künftige Wertsteigerungen unbebaut lassen und die Kosten im Verkauf entsprechend weitergeben. Finanzschwächere, private Grundstückseigentümer von kleineren Flächen wiederum verfügen häufig nicht über die Mittel für eine attraktive Bebauung und würden über die Maßen belastet werden.
Anstelle von Steuererhöhungen sollten Anreize geschaffen werden, um die Bebauung ungenutzter Flächen zu fördern, und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Freie Wähler-Fraktion mit einem entsprechenden Schreiben an den Oberbürgermeister appelliert, der Verlockung zu widerstehen und eine Grundsteuer C nicht einzuführen.
Grundsteuerreform und Grundsteuer C
Der Gemeinderat in Freiburg wird im November die Hebesätze, die ab 2025 gelten sollen, beschließen.Die Festlegung der Hebesätze ist nach nunmehr fünf vergangenen Jahren seit Beschluss der Grundsteuerreform längst überfällig. Ob die Grundsteuerreform an sich in Baden-Württemberg einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wird sich noch zeigen. Zweifel sind angebracht.
Immerhin gibt es, auf ausdrückliche Initiative der Fraktion der Freien Wähler hin, zumindest den Grundsatzbeschluss, dass auch in Freiburg die Grundsteuer ertragsneutral gestaltet werden soll, also die Einnahmen für die Stadt, vor und nach der Reform, in etwa gleichbleiben.
Daneben hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit an die Hand gegeben, zusätzlich eine sogenannte Grundsteuer C für unbebaute und baureife Grundstücke zu erheben. Hintergrund ist der Wunsch nach Mobilisierung von Bauland und letztendlich die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
Eine Einführung der Grundsteuer C würde jedoch zusätzliche Bürokratie und Verwaltungsaufwand erfordern und damit Ressourcen binden statt sie zu fördern.
Nicht nur, dass die städtebaulichen Erwägungen und Gründe dargelegt werden müssen, sondern es besteht auch die Notwendigkeit, das betreffende Baugebiet und die einzelnen Grundstücke in einer sogenannten Allgemeinverfügung genau zu benennen. Der Aufwand würde mit dem erhofften Ertrag aus der Grundsteuer C in keinem Verhältnis stehen.
Mit der Grundsteuer C Bauland mobilisieren zu wollen, ist zudem ein Trugschluss. Vielmehr könnte diese Steuer dazu führen, dass finanzstarke Grundstückseigentümer mit Blick auf künftige Wertsteigerungen unbebaut lassen und die Kosten im Verkauf entsprechend weitergeben. Finanzschwächere, private Grundstückseigentümer von kleineren Flächen wiederum verfügen häufig nicht über die Mittel für eine attraktive Bebauung und würden über die Maßen belastet werden.
Anstelle von Steuererhöhungen sollten Anreize geschaffen werden, um die Bebauung ungenutzter Flächen zu fördern, und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Freie Wähler-Fraktion mit einem entsprechenden Schreiben an den Oberbürgermeister appelliert, der Verlockung zu widerstehen und eine Grundsteuer C nicht einzuführen.

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