Do, 23. November 2023
hier: Mietwucher bekämpfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
im Januar 2022 wurde in der Badischen Zeitung darüber berichtet, dass die Stadt Freiburg, namentlich das Referat für bezahlbares Wohnen Anzeigenportale und Zeitschriften nach Inseraten „durchsuchen“ lässt, um Mietwucher erfolgreich zu bekämpfen. Aus einer Veröffentlichung aus der Stuttgarter Zeitung vom 24. Mai 2022 konnten wir entnehmen, dass wohl bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 75 „Blaue Briefe“ an Inserenten verschickt wurden.
Da es seit Beginn dieser Maßnahme keine weiteren Informationen mehr gab, freuen wir uns auf die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Inserate wurden seit dem Beginn der Maßnahme insgesamt beanstandet und „abgemahnt“?
2. Wurden aus dem Ergebnis der abgemahnten Inserate Bußgeldverfahren, bzw. Strafverfahren eingeleitet und falls ja mit welchem Ergebnis?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Beauftragung des die Inserate kontrollierenden Unternehmens?
4. Hat das beauftragte Unternehmen die „Abmahnung“ selbst vorgenommen, oder ist hierdurch der Verwaltung weiterer Aufwand entstanden?
5. Besteht das Auftragsverhältnis noch? Ist beabsichtigt dieses aufrechtzuerhalten, bzw. wie gestaltet sich die weitere Planung?
Wir bedanken uns für die Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Wird gegen Mietwucher noch vorgegangen?
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemOhier: Mietwucher bekämpfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
im Januar 2022 wurde in der Badischen Zeitung darüber berichtet, dass die Stadt Freiburg, namentlich das Referat für bezahlbares Wohnen Anzeigenportale und Zeitschriften nach Inseraten „durchsuchen“ lässt, um Mietwucher erfolgreich zu bekämpfen. Aus einer Veröffentlichung aus der Stuttgarter Zeitung vom 24. Mai 2022 konnten wir entnehmen, dass wohl bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 75 „Blaue Briefe“ an Inserenten verschickt wurden.
Da es seit Beginn dieser Maßnahme keine weiteren Informationen mehr gab, freuen wir uns auf die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Inserate wurden seit dem Beginn der Maßnahme insgesamt beanstandet und „abgemahnt“?
2. Wurden aus dem Ergebnis der abgemahnten Inserate Bußgeldverfahren, bzw. Strafverfahren eingeleitet und falls ja mit welchem Ergebnis?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Beauftragung des die Inserate kontrollierenden Unternehmens?
4. Hat das beauftragte Unternehmen die „Abmahnung“ selbst vorgenommen, oder ist hierdurch der Verwaltung weiterer Aufwand entstanden?
5. Besteht das Auftragsverhältnis noch? Ist beabsichtigt dieses aufrechtzuerhalten, bzw. wie gestaltet sich die weitere Planung?
Wir bedanken uns für die Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen