Do, 07. Dezember 2023
Zuwendungen für Traditionsfeste, Hocks etc.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
vom Bürgerverein St. Georgen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser als Zuschuss für das diesjährige Weinfest St. Georgen einen Betrag in Höhe von insgesamt 841,50 Euro erhielt. Die Aufwendungen allein für die Sicherheitsmaßnahmen betrugen ca. 6.000,00 Euro.
Bekanntermaßen hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen, einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro für die Unterstützung der Freiburger Traditionsfeste, Hocks etc. zur Verfügung zu stellen. Wir bitten daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien gewährt die Stadt Freiburg aus dem vom Gemeinderat insgesamt zur Verfügung gestellten Budget in Höhe von 50.000,00 Euro den
einzelnen Antragstellern Zuschüsse?
2. Wie stellt sich insgesamt die Zuschussverteilung für das Jahr 2023 dar? Welchen Veranstalter, Bürgerverein oder sonstigen Institutionen wurde aus dem unter Frage 1. beschriebenen Budget welcher Betrag im Einzelnen zugewendet?
3. Ist das vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Budget in Höhe von jährlich 50.000,00 Euro nach Auffassung der Verwaltung ausreichend? Falls nein, bitten wir um Mitteilung eines Betrages, der für die Unterstützung der Traditionsveranstaltungen sinnvollerweise benötig werden würde.
Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Zuwendungen für Traditionshocks, Feste etc.
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemOZuwendungen für Traditionsfeste, Hocks etc.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,
vom Bürgerverein St. Georgen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser als Zuschuss für das diesjährige Weinfest St. Georgen einen Betrag in Höhe von insgesamt 841,50 Euro erhielt. Die Aufwendungen allein für die Sicherheitsmaßnahmen betrugen ca. 6.000,00 Euro.
Bekanntermaßen hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen, einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro für die Unterstützung der Freiburger Traditionsfeste, Hocks etc. zur Verfügung zu stellen. Wir bitten daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien gewährt die Stadt Freiburg aus dem vom Gemeinderat insgesamt zur Verfügung gestellten Budget in Höhe von 50.000,00 Euro den
einzelnen Antragstellern Zuschüsse?
2. Wie stellt sich insgesamt die Zuschussverteilung für das Jahr 2023 dar? Welchen Veranstalter, Bürgerverein oder sonstigen Institutionen wurde aus dem unter Frage 1. beschriebenen Budget welcher Betrag im Einzelnen zugewendet?
3. Ist das vom Gemeinderat zur Verfügung gestellte Budget in Höhe von jährlich 50.000,00 Euro nach Auffassung der Verwaltung ausreichend? Falls nein, bitten wir um Mitteilung eines Betrages, der für die Unterstützung der Traditionsveranstaltungen sinnvollerweise benötig werden würde.
Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen