Do, 26. Juni 2025
Lange schien es, als würde dieses Thema in der Verwaltung keine echte Bewegung erfahren. Doch jetzt tut sich vielleicht endlich etwas! Wir nehmen dies zum Anlass, auch für Freiburg einen Schritt in Richtung einer ausgewogeneren, sichereren und zugleich praktikablen Verkehrspolitik zu gehen. Konkret haben wir deshalb beim Oberbürgermeister der Stadt Freiburg sowie beim zuständigen Rechtsamt offiziell angefragt, ob ein Bürgerbegehren zum Thema „Tempo 40 auf allen Hauptverkehrsstraßen der Stadt Freiburg“ nach den Bestimmungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 21 Abs. 3 GemO) grundsätzlich zulässig ist.
Dabei geht es nicht nur um unsere Initiative, sondern um das demokratische Recht aller Freiburgerinnen und Freiburger, bei einem so wichtigen Thema mitzuentscheiden. Auch eine entsprechende Entscheidung durch den Gemeinderat gemäß § 21 Abs. 1 GemO steht im Raum.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 25. Juni 2025 (VerfGH 43/22) bestätigt, dass ein Volksbegehren zur Verkehrspolitik, konkret „Berlin autofrei“, grundsätzlich zulässig ist. Ein deutliches Signal. Bürgerbeteiligung bei Verkehrsthemen ist rechtlich möglich, wenn sie sauber und durchdacht formuliert wird. Dieses richtungsweisende Urteil unterstreicht die Bedeutung von direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich der städtischen Verkehrspolitik.
Tempo 40 auf den Hauptverkehrsstraßen unserer Stadt. Ein fairer Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Mobilität, statt einer pauschalen Tempo-30-Regelung für ganz Freiburg.
Dabei verstehen wir den Titel des geplanten Bürgerbegehrens ausdrücklich inhaltlich, nicht wörtlich. Uns geht es darum, statt einer flächendeckenden Regelung von Tempo 30 innerorts auf den besonders stark von motorisiertem Verkehr genutzten Hauptverkehrsadern Tempo 40 einzuführen, ein Konzept, das bereits in mehreren Städten erfolgreich erprobt wurde.
Sobald uns hierzu eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Unser Ziel bleibt es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Wege für eine vernünftige Verkehrspolitik in Freiburg zu eröffnen, die Sicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss gleichermaßen berücksichtigt.
Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen
seit Jahren setzen wir Freie Wähler uns für ein vernünftiges, ausgewogenes Tempolimit auf Freiburgs Hauptverkehrsstraßen ein. Tempo 40 statt pauschales Tempo 30 überall, das ist unsere Linie, für mehr Sicherheit, weniger Lärm und zugleich einen fließenden Verkehr.Lange schien es, als würde dieses Thema in der Verwaltung keine echte Bewegung erfahren. Doch jetzt tut sich vielleicht endlich etwas! Wir nehmen dies zum Anlass, auch für Freiburg einen Schritt in Richtung einer ausgewogeneren, sichereren und zugleich praktikablen Verkehrspolitik zu gehen. Konkret haben wir deshalb beim Oberbürgermeister der Stadt Freiburg sowie beim zuständigen Rechtsamt offiziell angefragt, ob ein Bürgerbegehren zum Thema „Tempo 40 auf allen Hauptverkehrsstraßen der Stadt Freiburg“ nach den Bestimmungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 21 Abs. 3 GemO) grundsätzlich zulässig ist.
Dabei geht es nicht nur um unsere Initiative, sondern um das demokratische Recht aller Freiburgerinnen und Freiburger, bei einem so wichtigen Thema mitzuentscheiden. Auch eine entsprechende Entscheidung durch den Gemeinderat gemäß § 21 Abs. 1 GemO steht im Raum.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 25. Juni 2025 (VerfGH 43/22) bestätigt, dass ein Volksbegehren zur Verkehrspolitik, konkret „Berlin autofrei“, grundsätzlich zulässig ist. Ein deutliches Signal. Bürgerbeteiligung bei Verkehrsthemen ist rechtlich möglich, wenn sie sauber und durchdacht formuliert wird. Dieses richtungsweisende Urteil unterstreicht die Bedeutung von direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich der städtischen Verkehrspolitik.
Tempo 40 auf den Hauptverkehrsstraßen unserer Stadt. Ein fairer Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und Mobilität, statt einer pauschalen Tempo-30-Regelung für ganz Freiburg.
Dabei verstehen wir den Titel des geplanten Bürgerbegehrens ausdrücklich inhaltlich, nicht wörtlich. Uns geht es darum, statt einer flächendeckenden Regelung von Tempo 30 innerorts auf den besonders stark von motorisiertem Verkehr genutzten Hauptverkehrsadern Tempo 40 einzuführen, ein Konzept, das bereits in mehreren Städten erfolgreich erprobt wurde.
Sobald uns hierzu eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Unser Ziel bleibt es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Wege für eine vernünftige Verkehrspolitik in Freiburg zu eröffnen, die Sicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss gleichermaßen berücksichtigt.

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